Jitka Trnková | Mittwoch, den 21. Oktober 2015
„Ich habe die Übersetzung nicht im Termin bekommen, der in der verbindlichen Bestellung bestätigt wurde.“
Schritt Nr. 1. Fordern Sie von der Übersetzungsagentur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an!
Die Bestellung wird verbindlich, wenn sie von beiden Parteien bestätigt ist. Falls zur Verletzung von einigen Bestimmungen der Bestellung gekommen ist, sollte nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Agentur vorgegangen werden. Aus diesen Gründen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fester Bestandteil der Bestellung. Dadurch, dass Sie diese Bedingungen nicht im Voraus durchstudieren, oder dass sie die Übersetzungsagentur sogar nicht verfasst hat, setzen Sie sich dem Risiko aus, dass sich beim Problem, das in der Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Bestellung vonseiten der Agentur entsteht, niemand damit beschäftigen wird. Falls Ihnen durch solche Verletzung der Bedingungen vonseiten der Übersetzungsagentur überdies noch weitere Schäden entstehen, die Sie auf dem Rechtswege geltend machen möchten, sind Sie im großen Nachteil. Obwohl beim Vertragsabschluss (Bestellung) allgemeine Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gelten, müssen sie nicht immer insoweit spezifisch sein, um Ihnen gerade Ihr Problem lösen zu können. Falls also der Liefertermin der Übersetzung vereinbart wurde, der nachfolgend von der Agentur nicht eingehalten wird, haben Sie Recht auf die Beanstandung der Übersetzung. Wie in solchem Falle vorzugehen, sollte wieder in den Allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Agentur ausführlich beschrieben werden. Ist also der vereinbarte Liefertermin der Übersetzung abgelaufen, und Sie haben Ihre Übersetzung immer noch nicht, kontaktieren Sie die Übersetzungsagentur und stellen fest, warum diese Situation eingetreten ist. Im idealen Fall wird die Agentur mit Ihnen kommunizieren und erklärt Ihnen die Gründe, warum es dazu gekommen ist, und schafft die Abhilfe. Abhilfe sollte in solchem Falle die Preisermäßigung für die Übersetzung sein, die im in der Bestellung bestätigten Termin nicht abgegeben wurde. Und falls Ihnen dadurch noch andere Schäden entstanden sind, sollte die Übersetzungsagentur mit Ihnen bereitwillig bei der Lösungsfindung betreffs der entstandenen Schäden zusammenarbeiten. In einem weniger idealen Fall wird die Agentur mit Ihnen überhaupt nicht kommunizieren. In solchem Falle sollten Sie sich mit Ihrer Beanstandung an die Agentur schriftlich wenden, und falls auch dann von der Agentur keine Reaktion sein wird, bleibt nichts anderes übrig, als diese unangenehme Sache auf dem Rechtswege zu lösen.
Während der 9 Jahre unserer Existenz haben wir zwei Beanstandungen der gewährten Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen gelöst, die nach der Überprüfung als unbegründet anerkannt wurden.