Jitka Trnková | Freitag, den 18. Dezember 2015

„Warum soll ich mehr bezahlen, als in der verbindlichen Bestellung vereinbart wurde?“

Falls die Vergabe der Übersetzung oder der Dolmetscherdienstleistungen nicht geändert wurde, d. h. der Umfang der Übersetzung, der Liefertermin oder Umfang des Dolmetschens, besteht kein Grund dafür, für die bestellten Dienstleistungen mehr zu bezahlen, als in der verbindlichen Bestellung vereinbart wurde.

Manchmal kann jedoch passieren, dass Sie benötigen, noch weitere Texte zu übersetzen oder die Übersetzung oder das Dolmetschen früher zu haben, als Sie vorausgesetzt haben und als in der verbindlichen Bestellung bestätigt wurde. In solchem Falle ist die Preisänderung angebracht und die Übersetzungsagentur sollte Ihnen bei der Vereinbarung der neuen Bedingungen entgegenkommen. Falls jedoch nichts gegenüber der bestätigten Bestellung geändert wurde, sind die Preisänderungen unzulässig. Die Übersetzungsagentur sollte sich Ihren Auftrag gründlich ansehen und berechnen, bevor sie Ihnen ein Preisangebot sendet. Falls die Agentur in der Preisberechnung Fehler macht, ist es kein Grund für eine Preiserhöhung für die Übersetzung oder das Dolmetschen. Selbstverständlich, Irren ist menschlich, und es kann passieren, dass eine der Vertragsparteien Fehler macht, aber es sollte bestimmt zu keiner Änderung von Preis oder anderen Bedingungen knapp vor der Übergabe der Übersetzung oder den anderen Dienstleistungen führen. Das ist unprofessionell. Abschließend kann man also sagen, dass wenn keine Bedingungen gegenüber der verbindlichen Bestellung geändert wurden, zahlen Sie nicht mehr, als eben in der Bestellung vereinbart worden ist..

 

Wir kennen den Termin „Mehrkosten“ nicht. Den Klienten fakturieren wir aufgrund der verbindlichen Bestellung.